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MITGLIEDSCHAFT BEI DER 
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER FÜR STUDIERENDE 

Raus aus der Schule, rein in den Hörsaal. Alles ist neu und ungewohnt. Mit Beginn eines Studiums gibt es eine Menge zu berücksichtigen - auch in Sachen Krankenversicherung. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gibt Ihnen dazu hilfreiche Tipps und Hinweise. 

KRANKENVERSICHERUNG IM STUDIUM


Bei der Krankenversicherung für Studierende handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem Sie sich an der Hochschule einschreiben oder zurück melden. 

Eine Krankenversicherungspflicht besteht grundsätzlich:

  • bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens
  • bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.

Eine Verlängerung ist zum Beispiel aus familiären Gründen möglich. Dazu beraten wir Sie gern persönlich!

Für die studentische Krankenversicherung gibt es einige Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn Sie:

  • in der Familienversicherung über Ihre Eltern oder Ihren Partner versichert sind
  • Sie in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, oder
  • Sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.

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