UNSER EXTRA: KRANKENGELD
Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 wurde für alle Selbstständigen, unständig oder kurzzeitig (bis zu 10 Wochen) Beschäftigten sowie für Künstler und Publizisten der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld aus dem Leistungskatalog herausgenommen.
Um sich dennoch im Krankheitsfall gegen Einkommensverluste absichern zu können, bietet Ihnen Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auch weiterhin attraktive Extras zum Krankengeld an. Darüber hinaus können Sie wieder das gesetzliche Krankengeld wählen und den allgemeinen Beitragssatz zahlen.
FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNSTÄNDIG BESCHÄFTIGTE
Für Selbstständige, unständig Beschäftigte und Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis unter 10 Wochen bieten wir unseren Mitgliedern das Extra Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Selbstständig Tätige und Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben (z.B. unständig Beschäftigte), können aus der folgenden Tabelle ihren individuellen Tarif wählen.
| Krankengeld- Wahltarife*** | Option gesetzliches Krankengeld | Differenz | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einkommen bis |
Tarif | Tagegeld bis zu |
Ihre monatliche Prämie | Krankengeld bis zu | Ihr monatlicher Beitrag | Prämie Wahltarif zu Beitrag gesetzl. Krankengeld* |
| 1.500,00 € | S43-50 | 50,00 € | 18,00 € | 35,00 € | 9,00 € | 9,00 € |
| 2.250,00 € | S43-75 | 75,00 € | 27,00 € | 52,50 € | 13,50 € | 13,50 € |
| 3.000,00 € | S43-100 | 100,00 € | 36,00 € | 70,00 € | 18,00 € | 18,00 € |
| 3.750,00 € | S43-125 | 125,00 € | 45,00 € | **85,75 € | **22,05 € | 22,95 € |
| 4.500,00 € | S43-150 | 150,00 € | 54,00 € | |||
| 5.250,00 € | S43-175 | 175,00 € | 63,00 € | |||
| 6.000,00 € | S43-200 | 200,00 € | 72,00 € | |||
* monatliche Differenz zwischen dem ermäßigten (14,3 %) und dem allgemeinen Beitragssatz (14,9 %)
** Das gesetzliche Krankengeld wird max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2009: 3.675 €) berechnet.
*** Vorbehaltlich der Genehmigung des Bundesversicherungsamtes
FÜR KÜNSTLER UND PUBLIZISTEN
Die Höhe des Krankengeldes ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit für Künstler und Publizisten richtet sich ausschließlich nach dem zuletzt nachgewiesenen Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen und staffelt sich wie folgt:
Krankengeld ab dem 15. Tag der Arbeitsunfährigkeit bis maximal zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Monatsprämie je ein Euro Tagegeld = 0,72 Euro.
| Einkommen bis | Tagegeldhöhe | Monatliche Prämie |
|---|---|---|
| 2.250,00 € | 75,00 € | 54,00 € |
| 1.500,00 € | 50,00 € | 36,00 € |
| 0 - 750,00 € | 25,00 € | 18,00 € |
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Kostenloses Servicetelefon unter: 0800 0 255 255.


