UNSER EXTRA: SELBSTBEHALT MIT PRÄMIENZAHLUNG
Sie gehen selten oder gar nicht zum Arzt? Dann könnte unser Selbstbehalt mit Prämienzahlung für Sie interessant sein: Sie verpflichten sich, bis zu einer Höhe von jährlich 500 Euro die entstehenden Behandlungskosten für sich und Ihre mitversicherten Angehörigen selbst zu zahlen. Im Gegenzug erhalten Sie dafür von uns eine Prämie von 200 Euro. Auch neue Mitglieder der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können diesen Tarif sofort wählen, denn hier gibt es keine Vorversicherungszeit. Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, also beispielsweise Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, können den Tarif leider nicht wählen.
Wenn Sie den Selbstbehalt mit Prämienzahlung wählen, sind Sie für drei Jahre an diese Entscheidung und die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gebunden. Der Tarif verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestbindung bzw. der Verlängerung gekündigt wird. Die Auszahlung der Prämie bzw. die Abbuchung Ihres Selbstbehalts erfolgt im Folgejahr, spätestens bis zum 31. August. Eine Kombination mit dem Tarif Beitragsrückgewähr ist möglich.
LEISTUNGEN, DIE SIE UND IHRE MITVERSICHERTEN FAMILIENANGEHÖRIGEN IN ANSPRUCH NEHMEN KÖNNEN, DIE KEINEN EINFLUSS AUF IHRE PRÄMIE HABEN:
- Leistungen zur Prävention
- Schutzimpfungen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
- Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- Gesundheitsuntersuchungen
- Kinderuntersuchungen
- Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren.
DER ARZTBESUCH BEIM SELBSTBEHALT MIT PRÄMIENZAHLUNG
Ist ein Arztbesuch nötig, legen Sie dort wie bisher Ihre BKK Versichertenkarte vor. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erfragt nach Ablauf des Versicherungsjahres bei den Kassenärztlichen Vereinigungen die Kosten für Ihre ärztlichen Behandlungen und zieht sie vom Prämienbetrag ab, den Sie von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bekommen.
In Anspruch genommene anrechenbare Leistungen werden mit Ihrer Prämie verrechnet. Übersteigen die Ausgaben die Prämie, buchen wir den die Prämie übersteigenden Betrag bis zur Höhe Ihres Selbstbehalts von Ihrem Konto ab. Woran Sie in Verbindung mit der Kostenerstattung denken sollten: Wir dürfen Ihnen nur Leistungen in Höhe der vereinbarten Kassensätze auf den Selbstbehalt anrechnen. Die Kostenerstattung können alle Versicherten zusätzlich wählen.
Die Prämienzahlungen an Versicherte sind vom Gesetzgeber begrenzt. Sie dürfen 20 % des Jahresbeitrags des Arbeitnehmers, höchstens jedoch 600 Euro betragen. Werden verschiedene Extras miteinander kombiniert, können diese Grenzen im Einzelfall überschritten werden. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist dann verpflichtet, die Prämien zu begrenzen.
Sie haben Fragen zu der Berechnung Ihrer Prämienhöhe? Rufen Sie uns einfach an. Unsere Mitarbeiter beraten Sie unter der Rufnummer 0521 5228-3755 gern persönlich.


