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MITGLIEDSCHAFT BEI DER BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE

Als Mitglied der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER sind Ihre Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei bei uns mitversichert.

WER KANN SICH FAMILIENVERSICHERN

In der Familienversicherung kostenfrei mitversichert sind:

  • Ehepartner und gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Kinder bis zu den entsprechenden Altersgrenzen
  • Stiefkinder und Enkel, wenn das hauptversicherte Mitglied überwiegend für deren Unterhalt aufkommt
  • Pflegekinder, die im gemeinsamen Haushalt leben

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FAMILIENVERSICHERUNG

Ihre Angehörigen können kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert sein, wenn:

  • sie in Deutschland wohnen, oder sich gewöhnlich hier aufhalten
  • für sie keine pflicht- oder freiwillige Versicherung besteht (Ausnahme: Studierende und Praktikanten)
  • sie nicht von der Versicherungspflicht befreit sind (Ausnahme: versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte)
  • sie nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind
  • sie kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 365 Euro im Monat überschreitet. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte liegt die Grenze bei 400 Euro im Monat

Sie möchten Ihren Partner oder Ihr Kind kostenfrei in der Familienversichering mitversichern? Einfach den Antrag auf Familienversicherung ausfüllen, unterschreiben und abschicken.

  • Download: Anmeldung Ihrer Familienangehörigen (pdf, 116 KB) 

Sie haben Fragen zur Familienversicherung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern persönlich. Sie erreichen uns über unser Servicetelefon unter: 0800 0 255 255 (kostenlos).

Mehr zum Thema

  • Beiträge
  • Die Familienversicherung - Altersgrenzen für Kinder
  • Geringfügig entlohnte Beschäftigung - der Minijob
  • Mitgliedschaft für Azubis
  • Mitgliedschaft für Studierende
  • Unser Service für Sie

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